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Antrag zur Aufnahme
Anmeldeformular als .pdf
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Aufnahme in unsere Schule interessieren.
Durch die zuletzt ergangene Aufnahmsverfahrensverordnung (BGBl. II Nr. 317/2006 sowie
BGBl. II Nr. 297/2007) wurde die Aufnahme neu geregelt.
Für die Aufnahme ist unser Anmeldebogen zu verwenden und mit den erforderlichen Beilagen
an unsere Schule zu senden bzw. im Sekretariat abzugeben, sodass der Antrag spätestens
am 2. Freitag nach den Semesterferien einlangt.
Nach diesem Zeitpunkt einlangende Anträge werden nach Möglichkeit
(freie oder freiwerdende Plätze) berücksichtigt.
Ein zugewiesener Schulplatz gilt als verbindlich unter der Bedingung, dass zum Zeitpunkt
der Aufnahme die gesetzlichen Aufnahmsvoraussetzungen erfüllt werden. Die Nichtannahme
eines zugewiesenen Schulplatzes ist nur aus besonderen Gründen zulässig.
Da an der HBLFA Tirol die Ausbildung in den Fachrichtungen
Landwirtschaft und Ernährung in zwei unterschiedlichen Ausbildungsschwerpunkten erfolgt,
sollten dem Eintritt in die Lehranstalt sorgfältige Überlegungen hinsichtlich des Berufswunsches
und der Berufswahl vorausgehen. Die bisherigen LehrerInnen (SchülerInnenberaterInnen),
aber auch die Schulleitung oder die Bildungsberaterin - Frau Maga Bernadette Wagnleithner
- der HBLFA Tirol können diesbezüglich nützliche Ratschläge erteilen.
Wenn wegen Platzmangel nicht alle AufnahmewerberInnen aufgenommen werden können,
sind laut SchUG § 5 (4) alle AufnahmewerberInnen nach ihrer Eignung
(Lernerfolg in den bisher zurückgelegten Schulstufen) und dem Ergebnis einer
allfälligen Aufnahme- oder Eignungsprüfung zu reihen.
Die nach dem Ergebnis der Reihung Geeigneteren sind aufzunehmen.
Stundentafeln und Aufnahmekriterien
Wege und Berechtigungen nach der Matura
Wege und Berechtigungen nach der Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Freistellungen und Entschuldigungen
Freistellungsformular für SchülerInnen
Entschuldigungsformular für SchülerInnen