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Anmeldung Reifeprüfung Nebentermin


Reife- und Diplomprüfung

Reife- und Diplomprüfung: Wiederholung von Teilprüfungen (SchUG):

Wurde die Beurteilung der abschließenden Prüfung mit "nicht bestanden" festgesetzt (§ 38 Abs. 3 Z 4 SchuG), so hat sich die/der PrüfungskandidatIn zum (nächsten „übrigen“) Nebentermin schriftlich anzumelden.

Negativ beurteilte Teilprüfungen sind innerhalb von höchstens drei Jahren abzuschließen.

Die Wiederholung ist, sofern im Folgenden nicht anders bestimmt wird, in der gleichen Art wie die ursprünglich gewählte Prüfung abzulegen. Positiv beurteilte Teilprüfungen (schriftlich bzw. mündlich) bleiben bestehen.

Reife- und Diplomprüfung:

Haupttermin 2016

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Aufnahme & Anmeldung 2017/2018

bis Fr., 3. 3. 2017 bis Fr., 3. 3. 2017

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